Auszug aus verschiedenen Landesbauordnungen:
Zum Schutz gegen Abstürzen müssen umwehrt sein:
Zum Begehen bestimmte Flächen baulicher Anlagen und Verkehrsflächen auf dem
Baugrundstück, wenn sie an mehr als 1 mtr. tieferliegenden Flächen angrenzen.
Umwehrungen wie Geländer, Brüstungen und andere Umwehrungen sind in der DIN
festgelegt mit 0,9 mtr. bis 12 mtr. Absturzhöhe und 1,10 mtr. über 12 mtr. Absturzhöhe.
Nachdem in den verschiedenen Bauordnungen bereits 1.00 mtr. mindestens vorgeschrieben
ist, Beispiel Hessen 1mtr., andere ab 8,00 mtr. Absturzhöhe 1,10 mtr. Geländer vorschreiben, empfiehlt
sich, bei der Bauaufsicht anzufragen, falls Sie von Ihrem Lieferanten keine
klare Auskunft erhalten. Der FACHVERBAND
BALKONE und GELÄNDER empfiehlt eine Mindest - Geländerhöhe von 1,00 mtr. ab
Fertigfußboden. Bei der Geländerverkleidung (Bekleidung) gibt es keine Bundeseinheitliche
Regelung. In den verschiedenen Landesbauordnungen sind verschiedene
Maße, die wir hier nur als Empfehlung aussprechen können, die den Mindestanforderungen
gerecht werden. Fensterbrüstungen: 0,90 - 1,00 mtr. von Oberkante Fußboden.
Bei Geländern mit einer Befestigung von vorne oder von unten darf der Abstand
(Spalt) zwischen der Verkleidung und Betonplatte bzw. zu sichernden Flächen
nicht mehr als 0,06 mtr. betragen. Die Öffnung unter dem Handlauf ist in fast allen
Bundesländern auf 0,12 mtr. festgelegt. Senkrechte und waagerechte Öffnungen dürfen einen Abstand
von 0,12 mtr. maximal aufweisen. Z.B.: Stabgeländer oder Gitter mit Ornamenten
wie Kreuze usw.
Klettereffekt
In, an und auf Gebäuden dürfen Öffnungen in Geländern, Brüstungen und anderen Umwehrungen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 0,12 mtr. sein.
Der Gesetzgeber hat somit die Aufsichtspflicht eines überklettern von Geländern auf die Eltern übertragen. Auf Balkonen stehen Tische, Stühle, Blumenkästen usw. von denen Kleinkinder die Geländer übersteigen.
Wir empfehlen unseren Kunden den Klettereffekt zu "erschweren".
Wie in einigen Landesbauordnungen vorgeschrieben wird, muß der Handlauf ca. 0,12 mtr. abgekröpft montiert werden.
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Beispiel für Klettereffekt:
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WAZ-Bericht vom 21.7.1999
Nachbar fängt Kind nach Balkonsturz auf Dreijähriger
nur leicht verletzt WAZ WANNE.
Unglaubliches Glück hatte der dreijährige
Leonard aus Wanne beim Sturz vom Balkon: Ein Nachbar fing ihn
auf. Der Junge hatte am späten Montag abend auf dem Balkon
der elterlichen Wohnung im ersten Obergeschoß mit einem Fernglas
gespielt. Der 64jähriger Nachbar, der sich zufällig auf seiner
unter dem Balkon liegenden Terrasse aufhielt, sah plötzlich
nur einen Schatten vorbeifliegen, reagierte blitzschnell und
fing das Kind in seinen Armen auf. Leo und sein Retter gingen
zwar gemeinsam zu Boden, doch keiner von beiden wurde ernsthaft
verletzt. Der kleine Flieger erlitt lediglich leichte Prellungen,
konnte schon gestern das Krankenhaus wieder verlassen.

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Hier ist der waagerechte
Abstand von 12 cm montiert worden, somit ein wunderbares
Klettergerüst für Kinder. |
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Auf dem folgendem Foto sehen
Sie eine Balkonanlage mit waagerechtem Stabgeländer. Leider
kann man diese Geländerverkleidung im Neubaubereich immer mehr
sehen. |
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Hier muss einfach mal gefragt werden, wie kann ein Planer
solcher Geländer noch ruhig schlafen?.
Unverständlich ist auch, daß solche Geländer mit einer Absturzhöhe
von über 12 mtr. von städtischen Beamten abgenommen werden. |
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Wir
können nur bitten, daß Planer solche Leiter-Geländer nicht ausschreiben. |
Statisch sichere Geländer |
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Einige Verarbeiter haben bereits durch falsch dimensionierte Geländer,
viel Ärger und Kosten und somit Lehrgeld bezahlt. Es gibt bereits
viele Systemhersteller die Aluminium- und Edelstahl - Geländer
Systeme anbieten, bei denen die Standsicherheit nachgewiesen ist.
Der Bauabnahmebeamte vertraut dem Planer und dem Ausführenden darauf,
daß die Bestimmungen wie Statik eingehalten worden sind. Der Gesetzgeber
hat ja durch die Gesetzte eine ausreichende Sicherung vorgegeben.
Grundsatz aller Landesbauordnungen ist, nach den anerkannten Regeln
der Technik zu arbeiten. Wenn jetzt noch immer gesagt wir, daß 80
% aller Balkongeländer nicht den Regeln der Technik entsprechen,
heißt das ja, daß viel zu viele Handwerker und Planer sich nicht
nach dem neuesten Stand der Technik informieren. Es ist schon verwunderlich
wie oft man hört, daß haben wir schon immer so gemacht und es hält
auch.
Viele Fehler werden bei der Befestigung gemacht. Viele Geländer
werden nicht mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübelsystemen befestigt.
Grundsätzlich dürfen nur EDELSTAHL - SCHRAUBEN
und/oder DÜBEL
Zur Befestigung der Fußpunkte am Beton eingesetzt werden. Einschränkungen des
Anwendungsbereiches und die vorgeschriebenen Rand- und Achsenabstände sind
unbedingt in den Zulassungen zu beachten. Balkongeländer dürfen, da die Befestigung
fast immer im Randbereich des Betons ist, grundsätzlich nur mit spreizdruckfreien
Dübel befestigt werden. Ist es Unwissenheit oder Absicht, da viel billiger,
daß man an Balkonen immer wieder Kunststoffdübel sieht, die auch noch mit
verzinkten Schrauben montiert sind.
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1. ALU- und Stahl - Fußpunkte mit 4 Bohrungen sind vom Herstellern ohne Statik und werden angeboten. Diese absolut gefährlichen Fußpunkte werden jetzt noch von Verarbeitern ausgeschrieben und eingebaut. |
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2. Gleiche Befestigung - 4 Loch ist an vielen Balkonen zu sehen. Auch
noch im Jahr 2007. Verstärkt stellen wir diese Befestigung
fest. Es ist
unbegreiflich, wenn Handwerker solche Aufträge annehmen und
ausführen.
Der Dübel - Randabstand muß mindestens 20 cm bei vorgesetzter Befestigung sein. |
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Das ist grobe Fahrlässigkeit weil
einmal keine Statik möglich ist und auch und zum anderen die
Betonstärke für einen zugelassenen Dübel nicht ausreichen würde.
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Das ist grobe Fahrlässigkeit.
Man könnte fast sagen, Gut das nur ein Kunststoffdübel mit verzinkter
Schraube eingesetzt wurde. So ist nur ein Riss im Beton. Hätte
der montierende alle 4 Spreizdübel gesetzt wäre die ganze Betonecke
rausgefallen. |
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