Auszug aus verschiedenen Landesbauordnungen:

Zum Schutz gegen Abstürzen müssen umwehrt sein:
Zum Begehen bestimmte Flächen baulicher Anlagen und Verkehrsflächen auf dem Baugrundstück, wenn sie an mehr als 1 mtr. tieferliegenden Flächen angrenzen. Umwehrungen wie Geländer, Brüstungen und andere Umwehrungen sind in der DIN festgelegt mit 0,9 mtr. bis 12 mtr. Absturzhöhe und 1,10 mtr. über 12 mtr. Absturzhöhe. Nachdem in den verschiedenen Bauordnungen bereits 1.00 mtr. mindestens vorgeschrieben ist, Beispiel Hessen 1mtr., andere ab 8,00 mtr. Absturzhöhe 1,10 mtr. Geländer vorschreiben, empfiehlt sich, bei der Bauaufsicht anzufragen, falls Sie von Ihrem Lieferanten keine klare Auskunft erhalten. Der FACHVERBAND BALKONE und GELÄNDER empfiehlt eine Mindest - Geländerhöhe von 1,00 mtr. ab Fertigfußboden. Bei der Geländerverkleidung (Bekleidung) gibt es keine Bundeseinheitliche Regelung. In den verschiedenen Landesbauordnungen sind verschiedene Maße, die wir hier nur als Empfehlung aussprechen können, die den Mindestanforderungen gerecht werden. Fensterbrüstungen: 0,90 - 1,00 mtr. von Oberkante Fußboden.
Bei Geländern mit einer Befestigung von vorne oder von unten darf der Abstand (Spalt) zwischen der Verkleidung und Betonplatte bzw. zu sichernden Flächen nicht mehr als 0,06 mtr. betragen. Die Öffnung unter dem Handlauf ist in fast allen Bundesländern auf 0,12 mtr. festgelegt. Senkrechte und waagerechte Öffnungen dürfen einen Abstand von 0,12 mtr. maximal aufweisen. Z.B.: Stabgeländer oder Gitter mit Ornamenten wie Kreuze usw.

Klettereffekt

In, an und auf Gebäuden dürfen Öffnungen in Geländern, Brüstungen und anderen Umwehrungen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 0,12 mtr. sein.

Der Gesetzgeber hat somit die Aufsichtspflicht eines überklettern von Geländern auf die Eltern übertragen. Auf Balkonen stehen Tische, Stühle, Blumenkästen usw. von denen Kleinkinder die Geländer übersteigen.

Wir empfehlen unseren Kunden den Klettereffekt zu "erschweren".
Wie in einigen Landesbauordnungen vorgeschrieben wird, muß der Handlauf ca. 0,12 mtr. abgekröpft montiert werden.

Zur Vergrößerung

ES-1137

Beispiel für Klettereffekt:

WAZ-Bericht vom 21.7.1999

Nachbar fängt Kind nach Balkonsturz auf Dreijähriger nur leicht verletzt WAZ WANNE.

Unglaubliches Glück hatte der dreijährige Leonard aus Wanne beim Sturz vom Balkon: Ein Nachbar fing ihn auf. Der Junge hatte am späten Montag abend auf dem Balkon der elterlichen Wohnung im ersten Obergeschoß mit einem Fernglas gespielt. Der 64jähriger Nachbar, der sich zufällig auf seiner unter dem Balkon liegenden Terrasse aufhielt, sah plötzlich nur einen Schatten vorbeifliegen, reagierte blitzschnell und fing das Kind in seinen Armen auf. Leo und sein Retter gingen zwar gemeinsam zu Boden, doch keiner von beiden wurde ernsthaft verletzt. Der kleine Flieger erlitt lediglich leichte Prellungen, konnte schon gestern das Krankenhaus wieder verlassen.

 

Hier ist der waagerechte Abstand von 12 cm montiert worden, somit ein wunderbares Klettergerüst für Kinder.
 
Auf dem folgendem Foto sehen Sie eine Balkonanlage mit waagerechtem Stabgeländer. Leider kann man diese Geländerverkleidung im Neubaubereich immer mehr sehen.

Hier muss einfach mal gefragt werden, wie kann ein Planer solcher Geländer noch ruhig schlafen?.

Unverständlich ist auch, daß solche Geländer mit einer Absturzhöhe von über 12 mtr. von städtischen Beamten abgenommen werden.

 
Wir können nur bitten, daß Planer solche Leiter-Geländer nicht ausschreiben.

Statisch sichere Geländer

Ihre Sicherheit über unsere Geländer

Einige Verarbeiter haben bereits durch falsch dimensionierte Geländer, viel Ärger und Kosten und somit Lehrgeld bezahlt. Es gibt bereits viele Systemhersteller die Aluminium- und Edelstahl - Geländer Systeme anbieten, bei denen die Standsicherheit nachgewiesen ist. Der Bauabnahmebeamte vertraut dem Planer und dem Ausführenden darauf, daß die Bestimmungen wie Statik eingehalten worden sind. Der Gesetzgeber hat ja durch die Gesetzte eine ausreichende Sicherung vorgegeben. Grundsatz aller Landesbauordnungen ist, nach den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten. Wenn jetzt noch immer gesagt wir, daß 80 % aller Balkongeländer nicht den Regeln der Technik entsprechen, heißt das ja, daß viel zu viele Handwerker und Planer sich nicht nach dem neuesten Stand der Technik informieren. Es ist schon verwunderlich wie oft man hört, daß haben wir schon immer so gemacht und es hält auch.

Viele Fehler werden bei der Befestigung gemacht. Viele Geländer werden nicht mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübelsystemen befestigt.

Grundsätzlich dürfen nur EDELSTAHL - SCHRAUBEN und/oder DÜBEL
Zur Befestigung der Fußpunkte am Beton eingesetzt werden. Einschränkungen des Anwendungsbereiches und die vorgeschriebenen Rand- und Achsenabstände sind unbedingt in den Zulassungen zu beachten. Balkongeländer dürfen, da die Befestigung fast immer im Randbereich des Betons ist, grundsätzlich nur mit spreizdruckfreien Dübel befestigt werden. Ist es Unwissenheit oder Absicht, da viel billiger, daß man an Balkonen immer wieder Kunststoffdübel sieht, die auch noch mit verzinkten Schrauben montiert sind.

1. ALU- und Stahl - Fußpunkte mit 4 Bohrungen sind vom Herstellern ohne Statik und werden angeboten. Diese absolut gefährlichen Fußpunkte werden jetzt noch von Verarbeitern ausgeschrieben und eingebaut.
2. Gleiche Befestigung - 4 Loch ist an vielen Balkonen zu sehen. Auch noch im Jahr 2007. Verstärkt stellen wir diese Befestigung fest. Es ist unbegreiflich, wenn Handwerker solche Aufträge annehmen und ausführen.
Der Dübel - Randabstand muß mindestens 20 cm bei vorgesetzter Befestigung sein.
Das ist grobe Fahrlässigkeit weil einmal keine Statik möglich ist und auch und zum anderen die Betonstärke für einen zugelassenen Dübel nicht ausreichen würde.




Das ist grobe Fahrlässigkeit. Man könnte fast sagen, Gut das nur ein Kunststoffdübel mit verzinkter Schraube eingesetzt wurde. So ist nur ein Riss im Beton. Hätte der montierende alle 4 Spreizdübel gesetzt wäre die ganze Betonecke rausgefallen.
Zurück Kontakt Startseite