Treppengeländer

Bei Treppenläufen und Treppenpodesten sind die freien Seiten — soweit vorhanden — als Sicherung gegen Absturz mit Treppengeländern zu versehen.

Mindestanforderungen Treppengeländerhöhen

Die Maße entsprechen den Anforderungen der Landesbauordnungen bzw. dem Arbeitsschutzrecht des Bundes (insbesondere Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien).

Tabelle  Treppengeländerhöhen

Absturzhöhen
Gebäudearten
Treppengeländerhöhe
min.
bis 12 m1)

Wohngebäude und andere Gebäude, die nicht der Arbeitsstättenverordnung unterliegen

90 cm2)
bis 12 m1)
Arbeitsstätten
100 cm3)
über 12 m
für alle Gebäudearten
110 cm

1) außerdem bei größeren Absturzhöhen, wenn das Treppenauge bis 20 cm breit ist
2) nach Bauordnungsrecht
3) nach Arbeitsschutzrecht

DIN 18065

Auszug

Die Geländerhöhe ist das lotrechte Fertigungsmaß von Vorderkante Trittstufe bzw. Oberfläche Podest bis Oberkante Geländer/Umwehrung.

 


Treppengeländer mit Öffnungen

In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, sind Treppengeländer so zu gestalten, dass ein Oberklettern des Treppengeländers durch Kleinkinder erschwert wird.

Dabei darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen. Dies gilt nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.


Treppenhandlauf

 

Treppenhandlaufhöhe

Treppenhandläufe sind in der Höhe so anzubringen, dass sie bequem genutzt werden können. Sie sollen dabei nicht tiefer als 80 cm und nicht höher als 115 cm angebracht sein, gemessen lotrecht über Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf.

ANMERKUNG: Es ist möglich (und üblich), die Oberkante des Treppengeländers als Treppenhandlauf auszubilden. Dabei müssen jedoch die vorgenannten Bedingungen eingehalten werden. Ein Treppengeländer höher als 115 cm benötigt daher einen gesonderten tiefer liegenden Handlauf.


Seitenabstand des Treppenhandlaufes

Der Seitenabstand des Handlaufes von benachbarten Bauteilen (Wand) muss mindestens 5 cm betragen.

Der zweite Handlauf - Thema Treppensicherheit

"Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben, müssen oft jahrelang Rehabilitationsmaßnahmen durchführen, um wieder ein unabhängiges Leben führen zu können. Treppen zu benutzen, ist ein wichtiger Bestandteil bei der Wiedererlangung der Selbständigkeit. Dabei braucht der Betroffene auf der gesunden Seite einen Handlauf. Dass sich weder beim Aufwärts- noch beim Abwärtssteigen Probleme ergeben, empfehlen die Ärzte und Rehabilitationskliniken auf beiden Seiten von Treppen griffige Handläufe anzubringen. Findet ein Betroffener auf der gesunden Seite keinen Handlauf vor, wird empfohlen, mit dem Gesicht zum vorhandenen Handlauf seitlich Stufe um Stufe hinauf oder hinab zu gehen."

"Treppenstürze sind eine der häufigsten Unfallursachen im häuslichen Bereich. Behinderte und ältere Menschen sollten deswegen die Treppen Ihres Hauses rechtzeitig mit griffsicheren Handläufen ausstatten, um Unfälle zu vermeiden und ihre Mobilität zu bewahren."

(Quelle: Deutsches Institut für Treppensicherheit")

fragen Sie auch bei Ihrer Pflegekasse hinsichtlich eines Zuschusses.

 

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